Notfall-Fonds

Lohmann/DAAD

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Keine Notfall-Fonds Bewerbungen möglich

Aufgrund anhaltender krankheitsbedingter Ausfälle von Personal kann die DAAD-Stiftung derzeit keine Anträge für den Notfall-Fonds annehmen.

Wir bedauern diesen Schritt, müssen aber sicherstellen, dass die anderen Aktivitäten der DAAD-Stiftung angemessen durchgeführt werden können. Natürlich ist es unsere Absicht, das Notfall-Fonds Projekt so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

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Der Notfall-Fonds ist das stiftungseigene Förderprojekt. Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln kann grundsätzlich jede/r Studierende gefördert werden, die/der sich in einer schweren Ausnahmesituation befindet.

Der Notfall-Fonds basiert auf Spenden. Jeder Beitrag zählt.

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Bevor Sie erwägen, eine Bewerbung einzureichen, beachten Sie bitte Folgendes:

KEINE FÖRDERMÖGLICHKEIT besteht grundsätzlich in folgenden Fällen:

Krisen

Es ist uns bewusst, dass viele Studierende und Wissenschaftler durch unterschiedliche Umstände (Inflation, Pandemie, Kriegsauswirkungen, ...) in eine schwierige (finanzielle) Lage geraten können.

Leider ist es der DAAD-Stiftung nicht möglich, in all diesen Fällen zu helfen. Hier ist zu hoffen, dass vor allem staatliche Stellen übergeordnete Lösungen finden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Folgen (z.B. Verlust des Nebenjobs) von nationalen oder internationalen Ereignissen nicht als Ausnahmesituation im Sinne des Notfall-Fonds der DAAD-Stiftung verstanden werden können.

Unterstützung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung kann ggf. weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende anbieten. Auf ihrer Website finden Sie nähere Informationen zu aktuellen Hilfen.

Regelmäßige Förderung

Aus dem Notfall-Fonds werden keine Stipendien oder ähnlich langfristige Förderungen gewährt.

BAföG-Alternative

Die bloße Tatsache, dass ein Student nicht BAföG-berechtigt ist oder keine anderen öffentlichen Leistungen erhält, begründet als solche keine Ausnahmesituation im Sinne des Notfall-Fonds der DAAD-Stiftung.

Tilgung von Schulden

Auch die Anhäufung von Schulden über einen zurückliegenden Zeitraum stellt als solche keine akute Notfall-Situation dar.

Ebenfalls KEINE Förderung bei

  • Mangel an Mitteln per se
  • Zahlungsverzug aufgrund unzureichender Planung des Studienvorhabens
  • Gerichtskosten, Geldstrafen, Bußgelder
  • unwesentlichen Ausgaben

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FÖRDERMÖGLICHKEIT besteht, wenn... 

... ein plötzliches Schadensereignis oder ein unerwarteter Schicksalsschlag eintritt und bei Ihnen dadurch die erfolgreiche Fortführung des Studiums gefährdet ist. Die Notlage darf nicht selbstverschuldet sein, und es müssen alle anderen Lösungsmöglichkeiten (z.B. Stipendien, finanzielle Unterstützung durch die Universität, Beistand von Familien und Freunden, studentische Jobs, sonstige persönliche Optionen, Studentenkredite, Sonstiges) ausgeschöpft sein.

Beispiele (Liste nicht erschöpfend):

  • Wiederbeschaffung von unbedingt für das Studium erforderlicher Ausstattung, die durch Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen abhandengekommen ist
  • Fahrkostenzuschüsse für Reisen zu Beerdigungen oder tödlich erkrankten engen Familienangehörigen
  • Kosten mit Bezug auf medizinische Notfälle, die nachweislich nicht von der Versicherung getragen werden
  • Kosten, die Alleinerziehenden für die Kinderbetreuung für die Teilnahme an studienrelevanten Veranstaltungen oder die Durchführung erforderlicher Maßnahmen entstehen
  • Finanzielle Unterstützung von Studierenden, die Opfer häuslicher Gewalt sind und deren Studium gefährdet ist - hier insbesondere aufgrund von für die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft akut entstandener Kosten
  • Sonstiger finanzieller Bedarf, der durch spezielle individiuelle Umstände entstanden ist (Einzelfallbezogene Entscheidung basierend auf den unten genannten Kriterien)
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Allgemeine Kriterien zur Unterstützung einer individuellen Ausnahmesituation


Auswahlkriterien

  • schwere akute Notlage
  • Unvorhersehbarkeit
  • Fremdverschulden (im weitesten Sinne)
  • grundsätzlich keine Finanzierungsmöglichkeit aus DAAD-Mitteln, öffentlichen Mitteln oder sonstigen Drittmitteln (z.B. Notfall-Unterstützung an der jeweiligen Hochschule bzw. in der jeweiligen Stadt oder anderer gemeinnütziger Einrichtungen wie dem Weißen Ring); Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten
  • objektive Nachweisbarkeit

Förderkriterien

  • EINMALIGE/PUNKTUELLE Förderung (in besonderen Ausnahmesituationen mit zusätzlichem Nachweis zwei oder mehr Raten)
  • Minimale Höhe des Förderbetrags (in der Regel): 1.000 €
  • Maximale Höhe des Förderbetrags: 10.000 €
  • Sämtliche Belege zu Auswahlkriterien müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen (in sehr seltenen Ausnahmefällen kann bis zur Förderentscheidung etwas nachgereicht werden)
Die Einzelfallentscheidung über eine Förderung liegt grundsätzlich beim Rat.
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Bitte beachten:

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Antrag den genannten Auswahlkriterien entspricht, setzen Sie sich gern - bevor Sie Zeit und Mühe in eine detaillierte Antragstellung investieren - telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns, Ihnen nähere Informationen zu geben.

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ANTRAGSBEARBEITUNG

Um einen Antrag bearbeiten und dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorlegen zu können, benötigt die Geschäftsstelle folgende Unterlagen:

  • Unterschriebenes Anschreiben mit detaillierter Schilderung der akuten Not-Situation (im Sinne der Auswahlkriterien).
    Für jede im Anschreiben genannte Begründung des Notfalls ist ein Nachweis beizufügen!
  • Eingehende Begründung des einmalig beantragten (Gesamt)Förderbetrags zwecks Bewältigung einer akuten Ausnahmesituation.
    (inkl. Darstellung der regelmäßigen monatlichen Kosten)
  • Lückenloser Lebenslauf (tabellarisch)
  • Studienbescheinigung / Nachweise über Studienabschlüsse
    (inkl. Studienfach, Semesterzahl und Notenspiegel)
  • Kopie von Pass, Personalausweis oder ähnlichem Dokument
  • ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und der Meldebestätigung
  • ggf. ärztliche Atteste, Krankenhausrechnungen oder ähnliches
    (dies gilt auch für Angehörige, falls deren Erkrankung zur Antragsbegründung herangezogen wird)
  • Kopien über Nachweise der finanziellen Situation der letzten drei Monate
    (Kontoauszüge aller Ihrer Konten: Giro, Sparbuch, paypal, Kreditkarte etc.)
  • ggf. Nachweise über die Gewährung oder Ablehnung von BAföG
  • ggf. zusätzliche Dokumente zur Darlegung spezieller Notsituationen
    • zum Beispiel bei Anträgen im Kontext häuslicher Gewalt zusätzlich
      • Strafanzeige oder ähnliche polizeiliche Dokumentation
      • Annäherungsverbot
      • Bestätigung über den Aufenthalt in einer anerkannten Schutzeinrichtung (z.B. Frauenhaus
      • ggf. weitere Dokumente zur Darlegung der Situation
    • zum Beispiel bei Anträgen zu Kinderbetreuung zusätzlich
      • Nachweise über Status als Alleinerziehende/r
      • Kommunikation mit dem Jugendamt zwecks Unterstützungsmöglichkeiten
      • Absageschreiben von Kinderbetreuungsstätten oder anderen Betreuungsmöglichkeiten
      • ggf. weitere Dokumente zur Darlegung der Situation
    • zum Beispiel bei Anträgen im Rahmen von Todesfällen zusätzlich
      • Nachweis über den Beerdigungstermin
      • Sterbeurkunde
      • Reisetickets
  • Darlegung der vergeblichen Anstrengungen um andere Fördermöglichkeiten und/oder Nachweis des persönlichen Bemühens der/s Antragstellerin/s, zur Lösung der (finanziellen) Situation beizutragen

Die aufgelisteten Unterlagen müssen zum Antragszeitpunkt vollständig sein und weitere Papiere beinhalten, falls diese für die Begründung des Notfalls relevant sind. Sie sollten vom Umfang her - soweit möglich - jeweils eine Seite nicht überschreiten. Eine tabellarische oder ähnlich strukturierte Darstellung ist dem Fließtext vorzuziehen. Sofern die Unterlagen nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch sind, ist jeweils eine formlose Übersetzung beizufügen. Das präferierte DateiFormat ist pdf, es sind grundsätzlich aktuelle DateiFormate (z.B. docx) zu wählen. Unvollständige Anträge können aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Antragsadresse:
DAAD-Stiftung
Kennedyallee 50
53175 Bonn
info@daad-stiftung.de

Das Zusenden der Unterlagen kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
Bei Übermittlung von Dateien per Mail können docx, pdf oder jpg Formate als Anlage beigefügt werden. Bitte benutzen Sie selbsterklärende Datei-Namen.

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Unterstützung von Flüchtlingen
Aus gegebenem Anlass liegt ein Projektschwerpunkt in der Förderung studierfähiger junger Menschen, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind. Die DAAD-Stiftung setzt sich dafür ein, dass begabte Flüchtlinge, die sich in einer schwierigen Situation befinden, studieren können. Dies bezieht sich vor alllem auf propädeutische Maßnahmen (z.B. studienvorbereitende Sprachkurse).
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Sehen Sie hier den ersten Spendenaufruf, den die ehemalige Vorsitzende des Rates der DAAD-Stiftung im LETTER, dem Magazin für DAAD-Alumni, im August 2015 gestartet hat.