Alexander Spohn-Stipendium

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Der kleine Alexander entdeckt die Welt zusammen mit seiner Mutter.

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Das Alexander Spohn-Stipendium vergibt die DAAD-Stiftung auf Basis einer Kooperation mit der Alexander Spohn-Stiftung.

Die Alexander Spohn-Stiftung orientiert sich im Kontext des Zusammenwirkens mit der DAAD‑Stiftung bezüglich der Abwicklung und des Umfangs an den Parametern des Jahresstipendiums des Treuhänders der DAAD‑Stiftung, des DAAD e.V.
Auf der Website der Alexander Spohn-Stiftung wird, sobald das Portal des DAAD e.V. für die Abgabe von Bewerbungen auf das Alexander Spohn-Stipendium verfügbar ist, ein entsprechender Link veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen zu Stipendien werden in den Hinweisen beantwortet.

Erläuterungen zur Bewerbung im Portal finden Sie im Handbuch.
Bei technischen Problemen hilft die Portal-Hotline (portal@daad.de) weiter

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Die Alexander Spohn-Stiftung wurde von Walter und Marianne Spohn im Gedenken an ihren verstorbenen Sohn Alexander Spohn ins Leben gerufen. Alexander war erst 16 Jahre alt, als er bei einem Verkehrsunfall im Jahre 1998 verstarb. Verwaltet wird die Stiftung bei der Stadt Ulm.

Zweck der Alexander Spohn-Stiftung ist die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Zurverfügungstellung von Stipendien für wissenschaftlich qualifizierende Aufenthalte im Ausland verwirklicht. Die Unterstützung erfolgt durch die Gewährung von Stipendien zur Finanzierung von befristeten Auslandsaufenthalten für ein Jahr.

Die Stadt Ulm hat sich an die DAAD-Stiftung gewandt, um gemeinsam die Vergabe der Stipendien zu realisieren.

Um sich für ein Alexander Spohn-Stipendium bewerben zu können, müssen Bewerber/innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abitur an einem Ulmer Gymnasium oder am Lessing-Gymnasium Neu-Ulm
  • Zu den Ulmer Gymnasien zählen auch die beruflichen Gymnasien, die Waldorfschulen und die konfessionellen Gymnasien in Ulm.
  • Aktuelle Immatrikulation (Bachelor, Master, Diplom, Magister) an einer deutschen Universität (zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester, bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer Universität in Deutschland befinden).

  • Nachweis über die von der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten, bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung. Sollten die mit der Bewerbung nachgewiesenen Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend sein: Nachweis, wie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden.

Das Alexander Spohn-Stipendium umfasst folgende Leistungen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Zielland richtet:

  • Stipendienrate
    Monatliche Rate für Unterkunft, Verpflegung, Unterrichtsmaterialen, Taschengeld.
  • Studiengebühren
    Übernahme der Studiengebühren an der ausländischen Hochschule bis zu einer für die einzelnen Länder festgesetzten Höchstgrenze.
  • Reisekostenpauschale
    für An- und Abreise
  • Versicherungsschutz
    Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt